Kostenübernahme

wer zahlt was in welchem Fall?

Verhinderungspflege

Kostenübernahme Verhinderungspflege. Für pflegende Angehörige ist die Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflege zu bekommen. Wenn Sie als Angehöriger mal eine Auszeit brauchen, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.


Entlastungsleistung

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 stehen 125 Euro monatlich zur Verfügung, für Unterstützung im Haushalt, für gemeinsame Aktivitäten oder die Begleitung zum Arzt.

Klingt alles kompliziert? Wir helfen gerne und beraten Sie ausführlich zu dem Thema Kostenübernahme. Selbstverständlich helfen wir auch beim Ausfüllen der Formulare und rechnen mit den Krankenkassen ab.

Links zu den Themen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html